Wie bekomme ich Ergotherapie?
Grundvoraussetzung für eine ergotherapeutische Behandlung ist ein ärztlicher Befund. Ihr Arzt, bsw. Kinderarzt oder Neurologe, stellt eine ärztliche Diagnose. Dieser Befund wird vom Arzt einer von 16 Diagnosegruppen zugeordnet.
Die Maßnahmen der Ergotherapie gliedern sich in 3 Krankheitsbereiche mit entsprechendem Indikationsschlüssel (IS)
die sich wie folgt zusammensetzen:
IS SB Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
IS EN Erkrankungen des Nervensystems
IS PS psychische Erkrankungen
Aus diesen 3 Bereichen werden 16 Diagnosegruppen mit
individuellen Gesamtverordnungsmengen gebildet. Der Indikationsschlüssel, z.B.EN3 für Rückenmarkserkrankungen, muß vom verordnenden Arzt auf dem Rezept angegeben werden.
Nach einer Erstverordnung können je nach Diagnose in der Regel mehrere Folgeverordnungen mit maximal je 10 Behandlungen ausgestellt werden, bis die Gesamtverordnungsmenge erreicht ist.
Auch nach Überschreiten der in den Richtlinien geregelten Gesamtverordnungsmengen ist eine Fortsetzung der Ergotherapie möglich, wenn dies medizinisch angezeigt ist.
Längerfristige Verordnungen außerhalb des Regelfalles müssen vom verordnenden Arzt auf der Verordnung kurz begründet und der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Bis zur Entscheidung kann ohne Unterbrechung weiterbehandelt werden.
Einige Krankenkassen verzichten auf das Genehmigungsverfahren. Fragen Sie Ihren Arzt oder unser Ergo- Team.