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Wie bekomme ich Ergotherapie?

 
 
Grundvoraussetzung für eine ergotherapeutische Behandlung ist ein ärztlicher Befund. Ihr Arzt, bsw. Kinderarzt oder Neurologe, stellt eine ärztliche Diagnose. Dieser Befund wird vom Arzt einer von
16 Diagnosegruppen zugeordnet.
Die Maßnahmen der Ergotherapie gliedern sich in 3 Krankheitsbereiche mit entsprechendem Indikationsschlüssel (IS)
die sich wie folgt zusammensetzen:
 
         
 IS  SB   Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
          IS  EN   Erkrankungen des Nervensystems
          IS  PS   psychische Erkrankungen

 
Aus diesen 3 Bereichen werden
16 Diagnosegruppen mit
individuellen Gesamtverordnungsmengen gebildet. Der Indikationsschlüssel, z.B.EN3 für Rückenmarkserkrankungen, muß vom verordnenden Arzt auf dem Rezept angegeben werden.
 
 
Nach einer Erstverordnung können je nach Diagnose in der Regel mehrere Folgeverordnungen mit maximal je 10 Behandlungen ausgestellt werden, bis die Gesamtverordnungsmenge erreicht ist.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Auch nach Überschreiten der in den Richtlinien geregelten Gesamtverordnungsmengen ist eine Fortsetzung der Ergotherapie möglich, wenn dies medizinisch angezeigt ist.
Längerfristige Verordnungen außerhalb des Regelfalles müssen vom verordnenden Arzt auf der Verordnung kurz begründet und der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Bis zur Entscheidung kann ohne Unterbrechung weiterbehandelt werden.
Einige Krankenkassen verzichten auf das Genehmigungsverfahren. Fragen Sie Ihren Arzt oder unser Ergo- Team.
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z. Beispiel:
Die Krankheit ihres Kindes  wird dem IS (Indikationsschlüssel) EN2 zugeordnet, dann stehen laut Diagnosegruppe 60 Therapieeinheiten zur Verfügung. Die Therapie ist nach der 60. Behandlung im Regelfall zu Ende.
Bei gleicher Krankheit liegt erst nach einem behandlungsfreien Intervall von
12 Wochen ein neuer Regelfall vor.
Bei Fragen sprechen sie bitte ihren Arzt oder unser Ergo- Team an.