Informationen zur Verordnung von Ergotherapie nach den Heilmittel- Richtlinien am 1. Juli 2004 in Kraft getreten
Zu den Maßnahmen der Ergotherapie gehören folgende verordnungsfähige Heilmittel :
motorisch-funktionelle Behandlung
sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung
psychisch-funktionelle Behandlung
therapieergänzende Maßnahmen:
Thermische Anwendung Belastungserprobung Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld
Thermotherapie
(Originaltext der "Heilmittel-Richtlinien" gültig seit 1.07.2004)
Die Thermotherapie ist zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heilmittel dann verordnungsfähig, wenn sie einer Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonusregulation dient.
Hausbesuch Sollten sie nicht in der Lage sein selbst in die Praxis zu kommen kann die Ergotherapie auch bei Ihnen zuhause durchgeführt werden. Die Therapie kann auch im KiGa, Kindertagesstätte oder in einem Seniorenheim, sonstigen Einrichtungen, stattfinden. Hausbesuche müssen jedoch vom Arzt verordnet werden.
Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung
(Wiedergabe des Originaltextes der "Heilmittel-Richtlinien")
Ein Hirnleistungstraining /eine neuropsychologisch orientierte Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum / zur Verbesserung und Erhalt kognitiver Funktionen wie Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Orientierung, Gedächtnis sowie Handlungsplanung und Problemlösung
Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.
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