Informationen zur Verordnung von Ergotherapie


nach den Heilmittel- Richtlinien
am 1. Juli 2004 in Kraft getreten
 
 
Zu den Maßnahmen der Ergotherapie gehören
folgende verordnungsfähige Heilmittel :

 
motorisch-funktionelle Behandlung  

 
sensomotorisch-perzeptive Behandlung

 
 
Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch
orientierte Behandlung

 
 
psychisch-funktionelle Behandlung

 
 
 
 
therapieergänzende Maßnahmen:
 
Thermische Anwendung

 
Belastungserprobung
 
Beratung zur Integration in das häusliche
und soziale Umfeld
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Hausbesuch
 
Sollten sie nicht in der Lage sein selbst in die Praxis zu kommen kann die Ergotherapie auch bei Ihnen zuhause durchgeführt werden.
Die Therapie kann auch im KiGa, Kindertagesstätte oder in einem Seniorenheim, sonstigen Einrichtungen, stattfinden.
 
Hausbesuche müssen jedoch vom Arzt verordnet werden.

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